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Copyright and related rights disclaimer

Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter:

Die Verletzung von Schutzrechten Dritter (z. B. Urheberrechts-, Leistungsschutzrechts- oder Kennzeichenrechtsverletzungen) sind durch den Berechtigten gegenüber den Betreibern der Internetseite www.headshock.com bzw. www.bassstadt.de in der unten aufgeführten Weise zu rügen. Sofern die Schutzrechtsverletzung ausreichend und glaubhaft dargelegt ist wird der gerügte Inhalt von der Internetseite entfernt.

Folgende Angaben sind den Betreibern der Internetseite www.headshock.com bzw. www.bassstadt.de schriftlich mitzuteilen:

1. Anschrift, Telefonnummer und Email – Adresse des Rügenden und des Inhabers des Schutzrechts.

2. Die Unterschrift oder elektronische Signatur des Inhabers des Schutzrechts oder eines Bevollmächtigten Vertreters.

3. Eine Beschreibung des geschützten Rechtsgutes.

4. Eine Beschreibung des Ortes an dem sich der vermeintlich rechtsgutsverletzende Inhalt auf der Internetseite befindet (inklusive der vollständigen URL).

5. Eine Erklärung des Rügenden, dass er gutgläubig annimmt, dass Rechte Dritter verletzt sind, insbesondere, dass die Nutzung nicht durch den Inhaber des Schutzrechts oder das Gesetz erlaubt ist.

6. Eine eidesstattliche Versicherung des Rügenden darüber, dass er Inhaber des betroffenen Schutzrechts oder dessen Bevollmächtigter Vertreter ist und dass sämtliche in der Rüge gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

Schreiben zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Verletzung von Schutzrechten sind an Folgende Adresse zu richten:

HEADSHOCK / BASSSTADT

Birkenstrasse 47/ 48

D-28195 Bremen

Telefon: +49 421 436350

Email: info@bassstadt.de

Für die Geltendmachung weitergehender Ansprüche - insbesondere für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - wird der Rügende auf denjenigen Nutzer der Internetseite verwiesen, der den betroffenen Inhalt auf die Internetseite eingestellt hat.

Die Rüge der Verletzung von Schutzrechten sollte nur erfolgen, sofern dem Rügenden mit Sicherheit bekannt ist, dass solche Rechte tatsächlich verletzt wurden. Im Zweifel sollte ein Anwalt konsultiert werden. Falsche Angaben können für den Rügenden rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere sind die Betreiber der Internetseite möglicherweise Schadensersatzberechtigt.

Eine Rüge darf ausschließlich seitens der Berechtigten erfolgen. Der Rügende muss also Inhaber des betroffenen Schutzrechts oder gesetzlich dazu ermächtigt sein gerichtlich gegen Schutzrechtsverletzungen an dem Betroffenen Werk vorzugehen.

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