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FAQs

Hier listen wir die am häufigsten gestellten Fragen auf, die sowohl die HEADSHOCK Musik- & Kommunikationsagentur als auch BASSSTADT - artist management betreffen und von Artists & Bands immer mal wieder gestellt werden. Vielleicht findest Du hier schon eine Antwort.

Allgemeine Fragen:

Ich möchte einen eurer Artists buchen, was muss ich tun?

Kann ich euch ein Demo schicken?

Wann spielt Band XY einmal in meiner Stadt?

Ich benötige Promo-Material - schickt ihr mir Promo CDs, etc.?

Ich würde gerne Band XY interviewen, geht das?

Kann ich bei Euch arbeiten, ein Praktikum machen oder eine Ausbildung absolvieren?

Ich möchte einen Song einer Band, die Ihr als Artist Management vertretet, für ein "Projekt" verwenden, was muss ich tun?

Business Fragen:

Was sind die Aufgaben eines Artist Management?

Was bekommt ein Artist Management für seine Tätigkeit?

Wer ist eigentlich die GEMA?

Wer ist eigentlich die GVL?

Wer ist eigentlich die KSK?

Allgemeine Fragen:

Ich möchte einen eurer Artists buchen, was muss ich tun?

Am Besten einfach eine E-Mail mit so vielen Infos wie möglich (Ort, Datum, andere Bands, Budget, erwartete Besucher, usw…) an:

booking@headshock.com

schreiben. Der entsprechende Booker wird sich dann gerne umgehend melden.

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Kann ich euch ein Demo schicken?

Natürlich herzlich gerne! Wir bevorzugen das CD-Format (nur Audiodaten bitte!) und benötigen zusätzlich Bandinfo, Bandfoto, Altersangaben und Eure Pläne für die Zukunft.

Schicke bitte alles an diese Adresse:

HEADSHOCK / BASSSTADT
Birkenstraße 47/48
28195 Bremen
Germany

Nutze unseren Soundcloud DropBox um uns Songs zu schicken (klicke auf das untere Bild):

Sende uns Deine Songs an unsere Soundcloud Dropbox!

Alternativ kannst Du uns auch gerne einen Link zur Myspace-Site oder noch besser Deiner Homepage schicken, vorausgesetzt wir finden dort die nötigen Infos und Songs.

Nur bitte schickt uns KEINE Mails mit MP3s etc. als Anhang!

Wir hören uns alle Demos die wir bekommen an, aber es kann manchmal ein bisschen dauern. Nachdem Du das Demo geschickt hast, bitte etwas Geduld. Du bekommt eine Mail von uns, wenn wir Interesse haben, mit Dir zusammenzuarbeiten. Vergess deshalb nicht, Deine Kontaktdaten anzugeben!

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Wann spielt Band XY einmal in meiner Stadt?

Wir versuchen, unsere Tourdates so aktuell wie möglich zu halten und unsere Shows, sobald sie bestätigt sind, online zu stellen. Falls ihr keinen Termin in Eurer Gegend findet, sprecht einfach mit euren lokalen Veranstaltern, ob die nicht ein Konzert mit der Band veranstalten wollen.

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Ich benötige Promo-Material - schickt ihr mir Promo CDs, etc.?

Bei Bands, die wir als Artist Management, Konzertagentur oder in Sachen Music Promotion & Music PR betreuen, kümmern wir uns selbstverständlich um solche Anfragen. Schreib uns einfach eine E-Mail mit allen relevanten Infos wie z.B. Land, Info, Medium, Musikstil, Zweck der Nutzung, Kontaktdaten, etc. und wir schauen, was wir für Dich tun können. Wir nehmen Dich dann auch gern in unseren Presseverteiler auf und bleiben mit Dir in Kontakt, wenn es Neuigkeiten von uns oder den von uns betreuten Artists gibt.

Bitte schicke uns - im Falle von Print - Belegexemplare per Post an:

HEADSHOCK / BASSSTADT
Birkenstraße 47/48
28195 Bremen
Germany

oder Deine Playlist, Reviewlink, etc. via E-Mail an:

info@headshock.com

Wenn Du Promo-CDs von Artists benötigst, für die wir nur das Artist Booking machen, setze Dich bitte mit diesen Bands direkt, mit deren Artist Management oder Label in Verbindung. Den Kontakt findest Du in den jeweiligen Bandprofilen unserer Seite.

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Ich würde gerne Band XY interviewen, geht das?

Über solche Anfragen freuen wir uns natürlich immer sehr und es ist, wenn es der Zeitplan der Band erlaubt, in der Regel auch möglich. Schreibe uns eine E-Mail und wir schauen, dass wir Deine Anfrage realisieren können.

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Kann ich bei Euch arbeiten, ein Praktikum machen oder eine Ausbildung absolvieren?

Derzeit haben wir diesbezüglich nichts anzubieten. Sollte sich hieran etwas ändern, wirst Du auf unser Startseite etwas dazu finden.

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Ich möchte einen Song einer Band, die Ihr als Artist Management vertretet, für ein "Projekt" verwenden, was muss ich tun?

Bitte kontaktiere uns mit folgenden Informationen:

Um was für ein Projekt handelt es sich? Wie wird die Music eingebunden bzw. verwendet?Auf einem Video, einer CD, als Hintergrundmusik, für Werbung, ...? Wie viele Kopien werden gemacht?

Mit diesen Informationen werden wir die jeweiligen Rechteinhaber kontaktieren und den Sachverhalt klären.

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Business Fragen:

Was sind die Aufgaben eines Artist Managements?

Die oberste Pflicht des Artist Managements ist die Förderung der Karriere einer Band. Die Erfüllung dieser Pflicht mündet in die unterschiedlichsten Tätigkeitsbereiche im Zusammenhang mit sämtlichen die Band betreffenden organisatorischen wie businessseitigen Fragestellungen.

Letztlich soll sich der Artist auf seine kreative Arbeit konzentrieren, während das Artist Managements dafür sorgt, dass der kreative Output des Artists in die richtigen Bahnen gelenkt wird und so möglichst auch wirtschaftlich ein Erfolg wird.

Das Artist Management ist immer der erste Ansprechpartner: Für die Band ihrer Karriere betreffend und für Außenstehende (von Fans bis zu potentiellen Partnern) als Vertreter und Sprachrohr der Band.

Konkrete Tätigkeitsbereiche des Artist Managements sind zum Beispiel:

Das Artist Management übernimmt in Abstimmung mit der Band die Entwicklung und Koordination von Werbe-, Informationsmaterial und wird die jeweiligen Produktionen der Band potentiellen Vertragspartnern präsentieren.

Das Artist Management übernimmt die Terminkoordination aller die Band betreffenden Termine.

Das Artist Management arbeitet in enger Abstimmung mit der Band und dritten Vertragspartnern an der Gestaltung der öffentlichen Darstellung.

Das Artist Management übernimmt die Beratung der Band.

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Was bekommt ein Artist Management für seine Tätigkeit?

Eine regelmäßige Vergütung, wie ein monatlicher fixer Lohn ist unüblich. Vielmehr erhält das Artist Management in der Regel eine 15 bis 25 %ige Umsatzbeteiligung an den Bruttoeinnahmen der Band. Die Höhe ist Verhandlungssache und hängt - wie so häufig – von der Verhandlungsposition der Vertragspartner, sprich von Faktoren, wie bisheriger Erfolg als Band (Newcomer oder alter Hase mit Goldveröffentlichungen im Rücken) oder Manager (Rookie mit Lust aufs Music Business oder etablierter Manager, der schon einige Artists betreut und zum Erfolg gebracht hat) etc zusammen. Zu den vergütungspflichtigen Einnahmen gehören zB die Lizenzeinnahmen von Tonträgerverkäufen, die Konzertgagen, Merchandisingeinnahmen bis hin zu Einnahmen aus Werbeverträgen.

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Wer ist eigentlich die GEMA?

Die GEMA ist die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.

Die GEMA ist eine sogenannte „Verwertungsgesellschaft“. Musikurheber (Komponisten/Textdichter) und deren Verlage können ihr ihre Verwertungsrechte zur Wahrnehmung einräumen. Die Aufgabe der GEMA besteht dann darin die Tantiemen, die Musiknutzer, wie Veranstalter, Sendeanstalten, Diskotheken oder Plattenfirmen etc. an die Urheber der genutzten Musikwerke zu zahlen haben, für diese „einzutreiben“. Die von der GEMA so erzielten Beträge werden dann an die Urheber (nach Abzug einer Verwaltungspauschale) auf der Grundlage des GEMA Verteilungsplans ausgezahlt.

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Wer ist eigentlich die GVL?

Die GVL ist die „Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten“. Das deutsche Urheberrechtsgesetz lässt Verwertungsrechte nicht nur den Urhebern (sprich Komponisten/Textdichtern) zuwachsen, sondern schützt auch die Leistungen von ausübenden Künstlern (zB Studiomusiker, Tourneemusiker etc). Diesen entstehen qua Gesetz sogenannte Leistungsschutzrechte. Diese Leistungsschutzrechte werden von der GVL wahrgenommen. Insoweit ist die GVL sozusagen die GEMA für die ausübenden Künstler (und auch Tonträgerhersteller). Die GVL nimmt deren sogenannte Zweit- und Drittverwertungsrechte wahr; dh. die Verwertung an der Stelle an der die auf Tonträger verkörperte Leistungen „weiter-“ verwertet wird, zB durch die Sendung im Radio.

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Wer ist eigentlich die KSK?

Die KSK ist die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven. Dort kann sich der selbständige Künstler unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sichern.

Auch die bei der KSK Versicherten zahlen € genau wie abhängig Beschäftigte - nur noch die Hälfte der abzuführenden Beiträge. Die notwendigen Zuschüsse werden finanziert zum einen durch den einen Bundeszuschuss und zum anderen durch die so genannte Künstlersozialabgabe (von den Verwerten künstlerischer Leistungen zu zahlen).

Grundsätzlich ist diese Abgabe von allen Unternehmen an die Künstlersozialkasse zu leisten, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen. Daneben zählen zu den typischen Verwertern künstlerischer Leistungen z.B.

Presseagenturen und Bilderdienste

Theater, Orchester, Chöre

Veranstalter jeder Art, Konzertagenturen, Gastspieldirektionen, Künstleragenturen, Artist Managements

Rundfunk- und Fernsehanbieter

Werbeagenturen, Music Promotion- & Music PR-Agenturen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit

Design-Unternehmen

Als Bemessungsgrundlage für die zu von den Verwertern zu zahlenden Abgaben dient die Höhe der Entgeltzahlungen (inklusive Nebenkosten), die der Unternehmer innerhalb eines Jahres an selbständige Künstler gezahlt hat.

Der an die KSK auf dieser Grundlage zu zahlende Abgabesatz belief sich 2007 auf 5,1%, 2008 auf 4,9%, 2009 auf 4,4% und beläuft sich seit 2010 auf 3,9%.

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